Häufig gestellte Fragen
Wieviel finanzielle Unterstützung kann ich vom Staat erwarten?
Der Staat übernimmt bei Elterninitiativen den fast 100% der benötigten finanziellen Mittel - das macht die Gründung und den Betrieb einer christlichen Kindertagesstätte so einfach.
Allerdings ist die Lage in jedem Bundesland etwas anders.
Bitte schauen Sie bei den "Downloads" in der Rubrik für Ihr Bundesland und bei den "häufig gestellten Fragen" nach!
Grundsätzlich gilt die Formel:
a) Staatszuschuß: je nach Land zwischen 60 und 85 % der (Gesamt-) Kosten - das ist gesetzliche PFLICHT.
b) Elternbeitrag: 15 - 20%
c) kommunaler Zuschuß: 10 - 40% (muß verhandelt werden - diese Kosten hätte die Kommune aber auch, wenn sie selbst den neuen Rechtsanspruch verwirklichen würde!)
d) Spenden: 1 - 5%
e) Eigenbeitrag der Elterninitiative: 0% finanziell, aber viel durch Engagement (Freizeit).
Für alle Verhandlungen mit Kommunalpolitikern gilt:
Als Kita-Gründer tun Sie der Kommune (Bürgermeister) mit der Gründung einer Kindertagesstätte einen großen Gefallen (Sie helfen, den neuen Rechtsanspruch für Kleinkinderbetreuung zu erfüllen) - deshalb sind Sie ein Partner und kein Bittsteller und haben Anspruch auf mindestens die gleiche Förderung, wie sie eine kommunale Kindertagesstätte hat oder hätte.
Allerdings: Sie werden evt. Konkurrent bestehender Anbieter für Kitas... und das macht nicht immer Freunde...
Welche Genehmigungen benötigt man?
Für die Räume (Altbau):
- pädagogisches Konzept (Beispiel dafür hier).
Wo finde ich Informationen zur aktuellen Gesetzeslage?
In unserem Downloadbereich finden Sie alle Landesgesetze.
Der Staat übernimmt bei Elterninitiativen den fast 100% der benötigten finanziellen Mittel - das macht die Gründung und den Betrieb einer christlichen Kindertagesstätte so einfach.
Allerdings ist die Lage in jedem Bundesland etwas anders.
Bitte schauen Sie bei den "Downloads" in der Rubrik für Ihr Bundesland und bei den "häufig gestellten Fragen" nach!
Grundsätzlich gilt die Formel:
a) Staatszuschuß: je nach Land zwischen 60 und 85 % der (Gesamt-) Kosten - das ist gesetzliche PFLICHT.
b) Elternbeitrag: 15 - 20%
c) kommunaler Zuschuß: 10 - 40% (muß verhandelt werden - diese Kosten hätte die Kommune aber auch, wenn sie selbst den neuen Rechtsanspruch verwirklichen würde!)
d) Spenden: 1 - 5%
e) Eigenbeitrag der Elterninitiative: 0% finanziell, aber viel durch Engagement (Freizeit).
Für alle Verhandlungen mit Kommunalpolitikern gilt:
Als Kita-Gründer tun Sie der Kommune (Bürgermeister) mit der Gründung einer Kindertagesstätte einen großen Gefallen (Sie helfen, den neuen Rechtsanspruch für Kleinkinderbetreuung zu erfüllen) - deshalb sind Sie ein Partner und kein Bittsteller und haben Anspruch auf mindestens die gleiche Förderung, wie sie eine kommunale Kindertagesstätte hat oder hätte.
Allerdings: Sie werden evt. Konkurrent bestehender Anbieter für Kitas... und das macht nicht immer Freunde...
Welche Genehmigungen benötigt man?
Für die Räume (Altbau):
- Nutzungsänderungsantrag (ähnelt einem Bauantrag, beim Bauamt zu beantragen). Im Falle eines Neubaues: Bauabnahme. Beides ist mur mit einem Architekten machbar - kostet leider Geld!
- Freigabe der Räume für Kita-Tauglichkeit durch das (Landes-) Jugendamt (Raumhöhe, Fläche entsprechend Kinderzahl, Zahl der Toiletten etc.).
- Feuersicherheit (Landrat/Feuerwehr)
- pädagogisches Konzept (Beispiel dafür hier).
Wo finde ich Informationen zur aktuellen Gesetzeslage?
In unserem Downloadbereich finden Sie alle Landesgesetze.